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Die Schillerstraße konsequent verkehrsberuhigen - Erweiterung der Fußgängerzone bis Eschenheimer Turm

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. bis
  2. Im Bereich der Schillerstraße, zwischen Rahmhofstraße und Eschenheimer Turm sind zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte, eine Arztpraxis und vieles andere mehr vorhanden. Diese könnten durch die Einrichtung einer Fußgängerzone (außerhalb der erlaubten Andienungszeit von 5:00 Uhr bis 11:00 Uhr) nicht mehr angefahren werden. Im Hinblick auf die Arztpraxis, die auch von schwerbehinderten Menschen erreicht werden muss, ist mit Unverständnis seitens der Patient:innen zu rechnen. Auch müsste für die Einrichtung einer Fußgängerzone ein (Teil-)Entwidmungsverfahren betrieben werden. Der Magistrat ist vielmehr bestrebt, (auch) die Schillerstraße in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzubeziehen. Um dennoch zu verhindern, dass Parkplatzsuchende in die Rahmhofstraße einfahren, um die Schillerstraße zu erreichen, wird hier eine Beschilderung "Keine öffentlichen Parkplätze" angebracht. Dafür werden die mittels Parkscheinautomaten geregelten Parkplätze, sowie die vorhandenen Andienungsplätze in der Ladezone der Schillerstraße durch Haltverbotszonen mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" ersetzt. Zu
  3. Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können und geht aktuell davon aus, dass voraussichtlich zum nächsten Quartal eine abschließende Stellungnahme erfolgen kann. Zu
  4. Die Ergänzung der Fahrradbügel erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.