Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hält eine Belebung zentraler Orte auch in der durch die Covid-19-Pandemie geprägten veranstaltungsarmen Zeit für grundsätzlich wünschenswert, soweit das Infektionsgeschehen solches zum jeweiligen Zeitpunkt zulässt. Frankfurt am Main verfügt über eine Vielzahl traditioneller Veranstaltungen, deren Bedeutung häufig über die kommunalen Grenzen hinaus wahrgenommen wird. Publikumswirksam verteilen sich diese Veranstaltungen auf die wenigen freien Innenstadtflächen. Viele dieser Innenstadtflächen sind jedoch aufgrund ihrer Beschaffenheit, bestehender Magistratsbeschlüsse oder gerichtlicher Vergleiche in der jeweiligen Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt. Als eine der wenigen verbleibenden und größten Flächen, die für Veranstaltungen genutzt werden können, ist der Roßmarkt essenziell für die Frankfurter Veranstaltungslandschaft. So nutzen beispielsweise das Grüne Soße Festival und der Grüne Soße Tag, der J.P. Morgan Corporate Chase Lauf, der City Triathlon, das Apfelweinfest, das Erntefest und der Frankfurt Marathon die gesamte Fläche des Roßmarktes. Bis zur bundesweiten Schließung aller öffentlichen Veranstaltungen fand auch ein Teil des "Herbstmarktes" auf der genannten Fläche statt. Der Roßmarkt war im Jahr 2019 in den veranstaltungsrelevanten Monaten Mai bis Oktober an 76 von 184 Tagen durch Veranstaltungen bespielt, was einer Auslastung von über 40 % entspricht. Im Jahr 2016 gab es bereits den Versuch, die Platzfolge Roßmarkt, Goetheplatz, Rathenauplatz mit dem Aufbau eines Kulturpavillons im Rahmen des "Architektursommers" aufzuwerten. Daraus resultierend mussten o.g. Veranstaltende sowie die zuständigen Sicherheits- und Genehmigungsbehörden Konzepte, Aufbaupläne und Verträge umfangreich anpassen und Sicherheitskonzepte und Rettungswege ändern. Dadurch konnten traditionelle Veranstaltungen nicht in gewohntem Umfang durchgeführt werden. Die in der Anregung des Ortsbeirates angestrebte Planungssicherheit der Veranstaltenden würde folglich nach Einschätzung des Magistrats durch eine Veränderung des Roßmarktes durch stationäre Veranstaltungsflächen, Bühnen etc. konterkariert. Für eine mehrmonatige kulturelle bzw. künstlerische Veranstaltungsreihe auf den genannten Flächen sind im laufenden Doppelhaushalt 2020/2021 bislang keine Mittel vorgesehen bzw. verfügbar. Unter den momentan stetigen Veränderungen unterworfenen, pandemiebezogenen Rahmenbedingungen schätzt der Magistrat eine verlässliche Veranstaltungsplanung zudem als schwierig bzw. als mit zusätzlichen finanziellen Risiken für die potenziellen Veranstalter bzw. den städtischen Haushalt verbunden ein. Öffentliche Veranstaltungen sind, soweit sie in den kommenden Monaten überhaupt stattfinden können, im Einzelfall vom Gesundheitsamt zu genehmigen. Art und Umfang genehmigungsfähiger Aktivitäten unterliegt dabei kurzfristigen Veränderungen und Anpassungen in Bezug auf die Notwendigkeit der Eindämmung des aktuellen Infektionsgeschehens. Die Durchführbarkeit von geplanten Veranstaltungen ist somit absehbar bis weit ins Jahr 2021 hinein nicht gewährleistet. Die Einberufung eines Vorbereitungskomitees zur Planung von mehrmonatigen Veranstaltungsreihen würde nach Auffassung des Magistrats unter den beschriebenen Bedingungen die vorherige Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel voraussetzen, die nicht nur die ohnehin notwendige Bezuschussung der Veranstaltungen, sondern auch kurzfristige Modifikationen der Veranstaltungskonzeptionen bzw. Ausfallkosten und -honorare abdecken müssten. Derzeit sind diese Mittel im Haushalt nicht verfügbar. Der Vorschlag, einen breiten Radweg zwischen Goethestraße und Katharinenpforte anzulegen, insbesondere sofern es zukünftig häufiger zu Veranstaltungen auf der Platzfolge kommt, wird befürwortet. Diese Verbindung wird bereits heute von sehr vielen Radfahrenden genutzt. Der Bereich ist im Moment als Fußgängerzone beschildert und für den Radverkehr zum Befahren in Schritttempo freigegeben. Es ist bekannt, dass es in diesem Bereich keine nennenswerte Beschwerdelage bezüglich Konflikten zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden gibt. Bei Fortbestehen des "Status Quo" wird hingegen kein unmittelbarer Bedarf gesehen, etwas an der Führung des Radverkehrs zu ändern. Sollten auf der Platzfolge öfters als derzeit Veranstaltungen stattfinden, erscheint es dem Magistrat sinnvoll, die Radwegführung zu verdeutlichen. Die Erfahrungen am Opernplatz haben gezeigt, dass Organisatoren von Veranstaltungen häufig den Bedürfnissen der Radpendler auf eine freie Trasse (frei von Marktständen, Kabelbrücken o.ä.) nicht nachkommen. Organisatoren von Veranstaltungen kann allerseits, um diesem Effekt zu begegnen, die Auflage erteilt werden, die Radwegeführung von Ständen, Kabelbrücken o.ä. freizuhalten. Im Gegenzug soll eine Radwegeführung im Innenstadtbereich nicht zu Lasten der zu Fuß Gehenden eingerichtet werden. Es soll vermieden werden, dass Radfahrende sich "bevorrechtigt" fühlen und zu schnell oder rücksichtslos fahren. Die Verbindungen von der Goethestraße und von der Kaiserstraße zur Katharinenpforte sind differenziert zu betrachten. Die Verbindung Kaiserstraße-Katharinenpforte läuft nicht über den Goetheplatz und ist aus diesem Grund nicht von Veranstaltungen betroffen. Sofern ein Radweg von der Goethestraße zur Katharinenpforte realisiert wird, ist aus Sicht des Magistrats eine intuitiv erkennbare direkte Verbindung von der Goethestraße über den Goetheplatz in den Steinweg und von dort zur Hauptwache/Katharinenpforte mit Präferenz zu prüfen. Umfahrungen werden hingegen in der Regel von Radfahrenden nicht gut angenommen. Bei der Bewertung sind die Konfliktpotenziale, insbesondere mit dem Fußverkehr, zu berücksichtigen. Ein solcher Radweg wäre Bestandteil der wichtigen Ost-West-Achse. Gerade im Hinblick auf Veranstaltungen auf dem Goetheplatz und an der Hauptwache wäre ein gut ausgebauter Radweg hilfreich. Die wichtige Erkennbarkeit des Radwegs könnte dabei auch durch längere Sitzreihen oder Baumreihen verdeutlicht werden, soweit diese nicht der Veranstaltungs- und anderweitigen Nutzungen der Flächen entgegenstehen. Ein Beispiel für solch eine "diskrete" Gestaltung ist der Zweirichtungsradweg auf dem Fischerplätzchen. Das Ziel ist hierbei, den Radverkehr auf einer Trasse zu bündeln, damit sich die Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende in den restlichen Bereichen der Platzfolge verbessert. Sollte das Aufkommen an Veranstaltungen auf der Platzfolge zunehmen, wird der Magistrat entsprechende Maßnahmen prüfen.