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Zugang zum Bolzplatz Preungesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 211

Betreff: Zugang zum Bolzplatz Preungesheim Die südlich angrenzenden Flächen sind Eigentum des Landes Hessens (Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Justizangehörigen). Im vorhandenen Ballfangzaun befindet sich eine Tür, die jedoch schon vor einigen Jahren auf Wunsch der Justizbau eG als direkter Nachbarin geschlossen wurde, da es damals zu Vandalismus, Diebstahl und Vermüllung gekommen ist. Im Rahmen der Planung 'Umgestaltung Bolzplatz Jaspertstraße' wurde im Februar 2015 durch die Kinderbeauftragte bei der Justizbau eG nachgefragt, ob die Tür wieder geöffnet werden könnte, damit ein Zugang von der Oberen Kreuzäckerstraße möglich ist. Dies wurde aufgrund der früheren Erfahrungen abgelehnt. Diese Entscheidung ist insofern nachvollziehbar, als die Tür direkt in den Gartenbereich zwischen den Häusern öffnet. Ein Weg ist dort nicht vorhanden. Um dem Wunsch des OBR 10 nachzukommen, hat der Magistrat nochmals Kontakt mit der Justizbau eG aufgenommen. Die Justizbau eG hat die Anfrage mit der bekannten Begründung erneut abgelehnt.

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