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Fehlende Verbesserungen im Straßenverkehr im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2119 Betreff: Fehlende Verbesserungen im Straßenverkehr im Ortsbezirk 10 Für die Erarbeitung eines (Gesamt-)Verkehrskonzeptes für den Ortsbezirk 10 besteht aus Sicht des Magistrats keine Notwendigkeit. Die in der Anregung angesprochenen Themenfelder öffentlicher Nahverkehr, e-Mobilität, Radverkehr, motorisierter Individualverkehr, P+R - Plätze und Baustellenmanagement werden auch für den Ortsbezirk 10 in den jeweils zu beachtenden Abhängigkeiten weiter vorangetrieben. zu I.) 1.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 von Preungesheim zum Frankfurter Berg konnte mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Das Projekt muss noch ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen und der Zuschussgeber muss der Maßnahme zustimmen und die notwenigen finanzielle Mittel bereitstellen. Mit einer Inbetriebnahme ist erst in mehreren Jahren zu rechnen. zu I.) 2.) a) Das Neubaugebiet "Hilgenfeld" wird größtenteils im fußläufigen Einzugsbereich der heutigen S-Bahnstation "Frankfurter Berg" sowie der geplanten neuen U-Bahnstation am Frankfurter Berg liegen. Darüber hinaus ist dieses Baugebiet auf seiner Ostseite (Homburger Landstraße) über die bestehende Buslinie 27 angebunden, für die noch eine neue Haltestelle einzurichten sein wird. Zu gegebener Zeit ist geplant, über die Bonameser Straße den nördlichen Teil des "Hilgenfeldes" mit dem Bus zu erschließen. zu I.) 2.) b) Zur Frage nach einer möglichen Verknüpfung der Buslinien 25 und 39 verweisen wir auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 263 vom 9.2.2018 und ST 698 vom 3.4.2018. Hier wurde ausgeführt, dass die Realisierung eines Brückenbauwerks über die Bahnstrecke die unabdingbare Voraussetzung für eine Verlängerung der Buslinie 25 bis zur Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte" ist, dass dazu jedoch bis auf weiteres keine Zeitangaben gemacht werden können. Der Sachstand ist unverändert. zu I.) 2.) c) Wie bereits ebenfalls in der Stellungnahme des Magistrats ST 698 vom 3.4.2018 ausgeführt, liegt die Planung der regionalen Schnellbuslinien im Verantwortungsbereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Die Stadt Frankfurt wird ihren Einfluss geltend machen, damit auch Frankfurter Stadtteile von den regionalen Schnellbuslinien erreicht und angefahren werden. zu II.) Der Magistrat verweist auch hier auf seine Stellungnahme ST 698 vom 3.4.2018, in der auch auf Fragen zu möglichen Ladestationen eingegangen wurde. Der Sachstand ist unverändert. Ergänzend dient zur Kenntnis, dass der Magistrat einen Vortrag zur Änderung der Parkgebührensatzung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht hat. Die Satzungsänderung beinhaltet u.a. eine Parkbevorrechtigung für e-Fahrzeuge; Ziel ist es, den Flottenanteil derartiger Fahrzeuge zu erhöhen. zu III.) Die in der Stellungnahme ST 698 vom 3.4.2018 getroffenen Aussagen sind nach wie vor gültig. Darüber hinaus wird derzeit zur Verbesserung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radroutennetzes in den nördlichen Stadtteilen eine flächenhafte Radwegweisung umgesetzt. Außerdem ist im Rahmen der Beschlussfassung zum Radentscheid kurz- und mittelfristig ein Maßnahmenbündel zur Radverkehrsförderung vorgesehen. Darunter sind insbesondere sogenannte "provisorische bestandsnahe Markierungslösungen" und "erste konkrete Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen". Hierzu werden spezifische Anforderungen formuliert, die insbesondere auf eine bauliche Trennung zum Kraftfahrzeugverkehr zielen. Aus diesem Planungsprozess werden wichtige Erkenntnisse für zeitgemäße Planungsstandards erwartet, die künftig im gesamten Stadtgebiet angewandt werden können. zu IV.) Der Bau des Riederwaldtunnels sowie die Realisierung der Ortsrandstraße Bonames sind - auch unter Berücksichtigung der bisher bekannten Neubaugebiete - die wesentlichen Bausteine zur Entlastung der nördlichen Stadtteile vom Durchgangsverkehr. Es dient zur Kenntnis, dass zum Schutz von Streckenabschnitten oder Netzbereichen vor Überlastungen, Lichtsignalanlagen ("Pförtnerampeln") eingerichtet werden können. Die Einrichtung einer Zuflusssteuerung mit dem singulären Ziel, Durchgangsverkehre zu vermeiden, ist nicht zulässig. zu V.) Das P+R-Angebot ist in der Nähe der Wohnorte der Pendler in der Region und nicht in Frankfurt am Main zu entwickeln. Nur so kann verkehrsmittelübergreifend und regional betrachtet eine möglichst sinnvolle und "ÖPNV-lastige" Aufteilung kombinierter Wege erreicht werden. In diesem Sinne sind im Frankfurter Norden derzeit keine zusätzlichen, neuen P+R-Plätze vorgesehen. zu VI.) Ziel der verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist es, die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere Verkehrsstaus - möglichst zu reduzieren, frühzeitig zu informieren und Alternativen für den Durchgangsverkehr aufzuzeigen. ln Frankfurt am Main werden Baustellen (ca. 7.000 pro Jahr), Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Raum in einem digitalen ämterübergreifenden Baustellenmanagementprogramm bearbeitet. Dabei lassen sich räumliche oder zeitliche Konflikte identifizieren. Nach einer Bewertung der Auswirkungen werden die Zeitfenster für Baumaßnahmen so vergeben, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs und Störungen für die Anwohner möglichst weitgehend reduziert werden. Die Baustellenkoordinierung bringt verschiedene Projekte und ihre jeweiligen Beteiligten zusammen. Sie fungiert als Schnittstelle, kann und will aber nicht die Projektleitung der einzelnen Bauvorhaben ersetzen. Aktuelle Verkehrsinformationen des Straßenverkehrsamtes sind auf den städtischen Webseiten www.mainziel.de und www.frankfurt.de (Rubrik "Verkehr") sowie auf Twitter abrufbar. Darüber hinaus werden den Redaktionen der Tagespresse und anderer Medien sämtliche Baumaßnahmen in Form einer Pressemeldung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verweist der Magistrat auch hier auf seine Stellungnahme ST 698 vom 3.4.2018. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4785

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