Fehlende Verbesserungen im Straßenverkehr im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2119 Betreff: Fehlende Verbesserungen im Straßenverkehr
im Ortsbezirk 10 Für die Erarbeitung eines
(Gesamt-)Verkehrskonzeptes für den Ortsbezirk 10 besteht aus Sicht des
Magistrats keine Notwendigkeit. Die in der Anregung angesprochenen Themenfelder
öffentlicher Nahverkehr, e-Mobilität, Radverkehr, motorisierter
Individualverkehr, P+R - Plätze und Baustellenmanagement werden auch für den
Ortsbezirk 10 in den jeweils zu beachtenden Abhängigkeiten weiter
vorangetrieben. zu I.) 1.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur Verlängerung
der U-Bahn-Linie 5 von Preungesheim zum Frankfurter Berg konnte mit einem
positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Das Projekt muss noch ein
Planfeststellungsverfahren durchlaufen und der Zuschussgeber muss der Maßnahme
zustimmen und die notwenigen finanzielle Mittel bereitstellen. Mit einer
Inbetriebnahme ist erst in mehreren Jahren zu rechnen. zu I.) 2.) a) Das Neubaugebiet "Hilgenfeld" wird größtenteils im
fußläufigen Einzugsbereich der heutigen S-Bahnstation "Frankfurter Berg" sowie
der geplanten neuen U-Bahnstation am Frankfurter Berg liegen. Darüber hinaus
ist dieses Baugebiet auf seiner Ostseite (Homburger Landstraße) über die
bestehende Buslinie 27 angebunden, für die noch eine neue Haltestelle
einzurichten sein wird. Zu gegebener Zeit ist geplant, über die Bonameser
Straße den nördlichen Teil des "Hilgenfeldes" mit dem Bus zu erschließen.
zu I.) 2.) b) Zur Frage nach einer möglichen Verknüpfung der
Buslinien 25 und 39 verweisen wir auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 263
vom 9.2.2018 und ST 698 vom 3.4.2018. Hier wurde ausgeführt, dass die
Realisierung eines Brückenbauwerks über die Bahnstrecke die unabdingbare
Voraussetzung für eine Verlängerung der Buslinie 25 bis zur Bushaltestelle
"Berkersheim-Mitte" ist, dass dazu jedoch bis auf weiteres keine Zeitangaben
gemacht werden können. Der Sachstand ist unverändert. zu I.) 2.) c) Wie bereits ebenfalls in der Stellungnahme des
Magistrats ST 698 vom 3.4.2018 ausgeführt, liegt die Planung der regionalen
Schnellbuslinien im Verantwortungsbereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
(RMV). Die Stadt Frankfurt wird ihren Einfluss geltend machen, damit auch
Frankfurter Stadtteile von den regionalen Schnellbuslinien erreicht und
angefahren werden.
zu II.) Der Magistrat verweist auch hier auf seine
Stellungnahme ST 698 vom 3.4.2018, in der auch auf Fragen zu möglichen
Ladestationen eingegangen wurde. Der Sachstand ist unverändert. Ergänzend dient
zur Kenntnis, dass der Magistrat einen Vortrag zur Änderung der
Parkgebührensatzung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht hat. Die
Satzungsänderung beinhaltet u.a. eine Parkbevorrechtigung für e-Fahrzeuge; Ziel
ist es, den Flottenanteil derartiger Fahrzeuge zu erhöhen. zu III.) Die in der Stellungnahme ST 698 vom 3.4.2018
getroffenen Aussagen sind nach wie vor gültig. Darüber hinaus wird derzeit zur
Verbesserung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radroutennetzes in
den nördlichen Stadtteilen eine flächenhafte Radwegweisung umgesetzt. Außerdem ist im Rahmen der
Beschlussfassung zum Radentscheid kurz- und mittelfristig ein Maßnahmenbündel
zur Radverkehrsförderung vorgesehen. Darunter sind insbesondere sogenannte
"provisorische bestandsnahe Markierungslösungen" und "erste konkrete Maßnahmen
an Hauptverkehrsstraßen". Hierzu werden spezifische Anforderungen formuliert,
die insbesondere auf eine bauliche Trennung zum Kraftfahrzeugverkehr zielen.
Aus diesem Planungsprozess werden wichtige Erkenntnisse für zeitgemäße
Planungsstandards erwartet, die künftig im gesamten Stadtgebiet angewandt
werden können. zu IV.) Der Bau des Riederwaldtunnels sowie die Realisierung
der Ortsrandstraße Bonames sind - auch unter Berücksichtigung der bisher
bekannten Neubaugebiete - die wesentlichen Bausteine zur Entlastung der
nördlichen Stadtteile vom Durchgangsverkehr. Es dient zur Kenntnis, dass zum Schutz von
Streckenabschnitten oder Netzbereichen vor Überlastungen, Lichtsignalanlagen
("Pförtnerampeln") eingerichtet werden können. Die Einrichtung einer
Zuflusssteuerung mit dem singulären Ziel, Durchgangsverkehre zu vermeiden, ist
nicht zulässig.
zu V.) Das P+R-Angebot ist in der Nähe der Wohnorte der
Pendler in der Region und nicht in Frankfurt am Main zu entwickeln. Nur so kann
verkehrsmittelübergreifend und regional betrachtet eine möglichst sinnvolle und
"ÖPNV-lastige" Aufteilung kombinierter Wege erreicht werden. In diesem Sinne
sind im Frankfurter Norden derzeit keine zusätzlichen, neuen P+R-Plätze
vorgesehen. zu VI.) Ziel der verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist
es, die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere Verkehrsstaus - möglichst zu
reduzieren, frühzeitig zu informieren und Alternativen für den
Durchgangsverkehr aufzuzeigen. ln Frankfurt am Main werden Baustellen (ca. 7.000 pro
Jahr), Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen
Raum in einem digitalen ämterübergreifenden Baustellenmanagementprogramm
bearbeitet. Dabei lassen sich räumliche oder zeitliche Konflikte
identifizieren. Nach einer Bewertung der Auswirkungen werden die Zeitfenster
für Baumaßnahmen so vergeben, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs und
Störungen für die Anwohner möglichst weitgehend reduziert werden. Die Baustellenkoordinierung bringt verschiedene
Projekte und ihre jeweiligen Beteiligten zusammen. Sie fungiert als
Schnittstelle, kann und will aber nicht die Projektleitung der einzelnen
Bauvorhaben ersetzen. Aktuelle Verkehrsinformationen des
Straßenverkehrsamtes sind auf den städtischen Webseiten www.mainziel.de und
www.frankfurt.de (Rubrik "Verkehr") sowie auf Twitter abrufbar. Darüber hinaus
werden den Redaktionen der Tagespresse und anderer Medien sämtliche
Baumaßnahmen in Form einer Pressemeldung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verweist der Magistrat
auch hier auf seine Stellungnahme ST 698 vom 3.4.2018. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2019, OM 4785