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Mehr Sicherheit für die Kita-Kinder in der Weilburger Straße 49

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Weilburger Straße liegt in einer Tempo-30-Zone. Nach § 2 (3) der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30 Zonen in der Regel entbehrlich und damit nicht anzuordnen. Ausnahmeregelungen können, wenn Kinder alleine zur Schule unterwegs sind, im Rahmen der Schulwegsicherung getroffen werden. Bei einer Kita ist davon auszugehen, dass die Eltern ein sicheres Überqueren der Fahrbahn beim Holen und Bringen ihrer Kinder gewährleisten. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

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