Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Sämtliche Grünflächen im genannten Bereich sind bereits mit Baumbügeln vor dem Beparken gesichert. Die Städtische Verkehrspolizei ahndet sowohl das verbotswidrige Parken in Grünstreifen als auch Fahrzeuge, die nach vorne in den Rad-/Gehweg hineinragen. Abschleppmaßnahmen dienen zur Beseitigung einer Gefahrenstelle und sind immer Einzelfallentscheidungen, die unter Betrachtung aller zum Zeitpunkt des Einschreitens gegebenen Umstände sorgfältig abgewogen werden müssen. Fahrzeuge, die nach hinten aus den Schrägparkbuchten hinausragen, konnten bisher nur in den Teilbereichen verwarnt werden, in denen das Halten auf der Fahrbahn durch Verkehrszeichen verboten war. Diese Teilbereiche sind beispielsweise vor Hausnummer 9 bis 5 in Fahrtrichtung Bahnhof Griesheim und vor Hausnummer 20 bis Ecke Espenstraße sowie ab Hausnummer 60 bis Mainzer Landstraße in der Gegenrichtung. Um die Ahndung von Fahrzeugen, die in die Fahrbahn ragen zu erleichtern, werden Haltverbote für die Fahrbahn gestellt.