Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende
Stellungnahme des Magistrats
Der Schützenhüttenweg ist, wie in der Anregung bereits zutreffend dargestellt, als Tempo 30-Zone ausgewiesen und mittels Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" in Verbindung mit Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Auf gleicher Höhe befindet sich das Verkehrszeichen 136 StVO "Kinder". Die Beschilderung ist eindeutig und für jedermann verständlich. Innerhalb von Tempo 30-Zonen haben Kraftfahrzeugführende jederzeit mit querenden zu Fuß Gehenden, insbesondere auch Kindern, zu rechnen und ihre Fahrgeschwindigkeit entsprechend anzupassen. Die unauffälligen Ergebnisse durchgeführter Testmessungen im Schützenhüttenweg bestätigen, dass die Beschilderung ausreichend ist und die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden entsprechend handelt. Die letzte Kontrolle fand am 2. August 2024 statt, hierbei überschritt kein Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Sofern einzelne Verkehrsteilnehmende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen, ist dies ein Umstand, der mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht verhindert werden kann. Insbesondere Aufpflasterungen stellen kein geeignetes Mittel dar. Erfahrungsgemäß sorgen Bremsschwellen und Aufpflasterungen in Tempo 30-Zonen für weiteren Unmut der Anwohnenden, da Fahrzeugführende nach dem Abbremsen hinter der Schwelle wieder stark beschleunigen. Die gewünschte Reduzierung der Geschwindigkeit ist damit meist nur von kurzer Dauer. Hinzu kommt eine verstärkte Lärmbelästigung. Auch für den Radverkehr sind Bremsschwellen problematisch, weil sie oftmals übersehen, beziehungsweise unterschätzt werden. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.