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Ausweitung der Lieferzone in der Windmühlstraße zwischen Gutleutstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach Prüfung der Örtlichkeit wird einer Ausdehnung der Lieferzone in dem genannten Bereich nicht entsprochen. Das hohe Lieferaufkommen - bedingt durch Paketzusteller sowie Anlieferungen für Gastronomiebetriebe und weitere Liegenschaften - wird durch die bestehende Lieferzone effizient abgedeckt. Sind Gehwege zum Parken mittels Verkehrszeichen 315 Straßenverkehrs-Ordnung "Parken auf Gehwegen" freigegeben, gilt dies nicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t. Fahrzeuge, die entgegen den Vorschriften auf diesen Parkplätzen abgestellt werden, werden durch die Städtische Verkehrspolizei abgeschleppt. Angesichts des hohen Parkdrucks in dieser Gegend würde eine Reduzierung der Parkmöglichkeiten die Situation nicht entschärfen. In unmittelbarer Nähe (Wilhelm-Leuschner-Straße 24 sowie Gutleutstraße gegenüber Hausnummer 30) stehen jeweils weitere zwei Parkplätze für den Lieferverkehr zur Verfügung.

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