Errichtung eines betreuten Taubenhauses an dem der ABG gehörenden Gebäude Südbahnhof
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2100
Betreff: Errichtung eines betreuten Taubenhauses an dem der ABG gehörenden Gebäude Südbahnhof In Erledigung der vg. Anregung des Ortsbeirates 5 nimmt die ABG Holding GmbH (ABG) wie folgt Stellung: Der Südbahnhof ist ein Kulturdenkmal und steht unter Denkmalschutz. Die Errichtung eines Taubenhauses bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Inwieweit ein Taubenhaus denkmalverträglich realisierbar am Diesterwegplatz ist, kann jedoch erst anhand beurteilungsfähiger Planungsunterlagen - aus denen die Größe, Materialbeschaffenheit und Position des Taubenhauses hervorgeht - qualifiziert geprüft und beantwortet werden.