Errichtung eines betreuten Taubenhauses an dem der ABG gehörenden Gebäude Südbahnhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST
2100
Betreff: Errichtung eines
betreuten Taubenhauses an dem der ABG gehörenden Gebäude Südbahnhof In Erledigung der vg. Anregung des
Ortsbeirates 5 nimmt die ABG Holding GmbH (ABG) wie folgt Stellung: Der Südbahnhof ist ein Kulturdenkmal und steht unter
Denkmalschutz. Die Errichtung eines Taubenhauses bedarf einer
denkmalrechtlichen Genehmigung. Inwieweit ein Taubenhaus denkmalverträglich
realisierbar am Diesterwegplatz ist, kann jedoch erst anhand
beurteilungsfähiger Planungsunterlagen - aus denen die Größe,
Materialbeschaffenheit und Position des Taubenhauses hervorgeht - qualifiziert
geprüft und beantwortet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.08.2018, OM 3484