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Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei führt im gesamten Stadtgebiet entsprechend den Regularien des aktuellen und seit 02.09.2025 gültigen Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zu "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" Geschwindigkeitskontrollen durch. Die Messörtlichkeiten liegen hierbei nicht im Ermessen der Behörden, sondern sind nun abschließend im Erlass aufgelistet. Der Kontrollschwerpunkt der Städtischen Verkehrspolizei liegt auf der Sicherung ausgewiesener Schulwege (Erlasspunkt "besonders schutzwürdige Zonen") und Tempo 30-Zonen (Erlasspunkt "Zonen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit"), während die Polizei den Schwerpunkt auf Grundnetzstraßen und dortigen Unfallhäufungen hat (Erlasspunkt "Bereiche, in denen Unfallhäufungen erkannt wurden"). Die Auswertung durchgeführter Geschwindigkeitskontrollen in einzelnen Ortsbezirken ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Zu Beginn eines Jahres erfolgt im Januar routinemäßig eine Auswertung für das gesamte Stadtgebiet (Anzahl von Kontrollen mit Kontrollergebnissen in den einzelnen Straßen der Ortsbezirke). Die daraus gewonnen Daten der standardmäßigen Auswertung werden dem Ortsbeirat in der endgültigen Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Aus verwaltungsökonomischen Gründen bei begrenzten personellen Ressourcen sind derart umfangreiche Auswertungen innerhalb eines Jahres nicht darstellbar. Zu 2.: Die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen erfolgen regelmäßig beruhend auf Anregungen der Ortsbeiräte oder Bürger:innen. Die Intensität ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, Messergebnissen und anderen, objektivierbaren Faktoren. Der Magistrat agiert hier unabhängig und eigenverantwortlich. Anregungen der Ortsbeiräte hinsichtlich bestimmter Straßen, ggf. mit Uhrzeiten, sind sehr hilfreich, eine Einbeziehung politischer Akteure in die konkrete Planung, kann jedoch grundsätzlich nicht erfolgen. Bei der Vielzahl von Kontrollen und notwendiger Bereitstellung, die auch kurzfristige Planänderungen erfordert, wäre dies auch bereits organisatorisch nicht umsetzbar. Zu 3.: Die Daten werden bei der Polizei erfragt. Die Ergebnisse zur Anregung OM 6947 vom 19.05.2025 sind Bestandteil der im Januar durchgeführten Auswertung.

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