Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- : Die Absenkung des Bordsteins an der Stirnseite macht dann Sinn, wenn im Bereich der jetzigen Leitplanke eine Durchfahrt für den Radverkehr geschaffen wird. Derzeit muss der Radverkehr an dieser Stelle die Infrastruktur für zu Fuß Gehende mitbenutzen, was konfliktbelastet ist. Zudem herrschen an dieser Stelle derzeit keine guten Sichtbeziehungen. Der Magistrat befindet sich im Moment hierzu in der Abstimmung. Zu 2.: Der Seitenraum umfasst im Bestand eine Breite von insgesamt 4,50 m. Hinzu kommen Parkstände neben der Fahrbahn, welche eine Breite von 2,50 m aufweisen. Der Seitenraum ist derzeit in 2,50 m Fußgängerweg, 1,50 m Radweg und 0,50 m Sicherheitsraum aufgegliedert. Zweirichtungsradwege müssen eine Mindestbreite von 2,50 m aufweisen, wodurch mindestens 1,00 m mehr für den Radverkehr gewonnen werden muss. Die Breite für zu Fuß Gehende massiv zu verringern ist keine Option, der Sicherheitsraum zu den parkenden Autos ist ebenfalls dringend erforderlich, um Dooring-Unfälle zu verhindern. Eine reine Umwidmung der Bestandsanlage ist demnach keine Möglichkeit. Die eleganteste Option an dieser Stelle wäre eine Umwidmung der Parkstände über den circa 18 m kurzen Abschnitt in einen in südliche Richtung verlaufenden Radweg. Dies würde den Wegfall von 3-4 Parkständen bedeuten, was im Sinne der Abwägung mit dem Mehrwert für den Radverkehr verhältnismäßig wäre. Für diese Lösung würde sich ergänzend anbieten, in die Signale der Querungsfurt an der Ampel Signalscheiben für zu Fuß Gehende und Radverkehr zu platzieren, derzeit sind dort nur Symbole für zu Fuß Gehende installiert. Zu 3.: Den Poller zu entfernen würde für sich alleine keinen großen Mehrwert schaffen, da durch die Breite und die schlechten Sichtbeziehungen dennoch ein hohes Konfliktpotenzial zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden gesehen wird. Besser wäre die Schaffung einer Durchfahrt für den Radverkehr im Bereich der jetzigen Leitplanke. Zu 4.: Die Schaffung einer Radverbindung auf der östlichen Seite gestaltet sich komplizierter und ist mit einigen sicherheitsrelevanten Aspekten verbunden. Sofern auch auf dieser Seite ein Zweirichtungsverkehr hergestellt werden soll, ist auch hier eine Führung über die derzeit markierten Parkstände mit entsprechender Absicherung zur Fahrbahn erforderlich. Dies ergibt sich aus den gleichen platztechnischen Gründen wie bei Punkt
- Um Konflikte durch den Zweirichtungsverkehr im Bereich der Einmündung Rödelheimer Parkweg zu vermeiden, sollte der Radverkehr bei dieser Lösung jedoch noch im Vorhinein in den Seitenraum überführt werden. Hiermit verbunden sind platztechnische Probleme, da bei einer solchen Ausführung der Radverkehr in den Bereich der Radabstellanlagen des Stadions am Brentanobad geleitet würde. Die Maßnahme ist daher aus Perspektive der Verkehrssicherheit als schwer umsetzbar anzusehen und muss daher abgelehnt werden. Eine Alternative kann die bauliche Errichtung einer Querungsmöglichkeit über die Ludwig-Landmann-Straße im Bereich der Einmündung Rödelheimer Parkweg, beziehungsweise nördlich davon, sein. Die Punkte 1. und 2. können gemäß der in Abbildung 1 dargestellten Schritte umgesetzt werden. Punkt 3. erübrigt sich durch die Ausführung von Punkt 1. gemäß den Erläuterungen (Durchfahrt im Bereich der Leitplanke anstelle der Führung über den Gehweg). Punkt 4. ist aus den genannten Gründen leider nicht ohne weiteres realisierbar. Durch die Ausführung der oben genannten Punkte ergibt sich insofern eine Verbesserung, dass die Lötzener Straße gut an den in Richtung Norden verlaufenden Radweg an der Ludwig-Landmann-Straße angebunden wird. Aus Richtung Brentanobad kommend ist zudem ein Anschluss an die Lötzener Straße gegeben, es existiert also zumindest in diese Fahrtrichtung ein Lückenschluss. Unter den vorherrschenden Umständen wird so eine zielführende, ohne große Überplanungen umsetzbare, Option geschaffen.