Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST
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Betreff: Absicherung der
Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg
Der Anregung wird
entsprochen.
Bei dem angesprochenen Bereich
besteht gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein
gesetzlich vorgeschriebenes Parkverbot. Die bezeichnete Stelle ist außerdem mit
einer Sperrfläche markiert und müsste daher für die Verkehrsteilnehmer gut
erkennbar sein.
Um den Fußgängerinnen und
Fußgängern jederzeit die Möglichkeit zu geben, die Fahrbahn zu queren, wird die
Sperrfläche zusätzlich durch Poller abgesichert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2151