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Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 20 Betreff: Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg Der Anregung wird entsprochen. Bei dem angesprochenen Bereich besteht gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein gesetzlich vorgeschriebenes Parkverbot. Die bezeichnete Stelle ist außerdem mit einer Sperrfläche markiert und müsste daher für die Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern jederzeit die Möglichkeit zu geben, die Fahrbahn zu queren, wird die Sperrfläche zusätzlich durch Poller abgesichert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2151

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