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Nied: Kurzzeitparken in Alt-Nied

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2097 Betreff: Nied: Kurzzeitparken in Alt-Nied In Alt-Nied ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen nur mit einer Parkscheinregelung möglich. Parkscheibenregelungen kommen nur in ländlich geprägten Stadtteilen in Frage. In der Oeser Straße ist die Einrichtung von Kurzzeitparken nur auf der südlichen Seite möglich. Dort sind jedoch lediglich sieben Parkplätze vorhanden. Um einen Parkscheinautomaten wirtschaftlich betreiben zu können, müssen bei einer Parkscheinregelung mindestens 10 Parkplätze vorhanden sein. Insofern eine Einrichtung von Kurzzeitparken mittels Parkscheinregelung in Alt-Nied gewünscht wird, bittet der Magistrat um einen entsprechenden Antrag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4855

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