Nied: Kurzzeitparken in Alt-Nied
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2097 Betreff: Nied: Kurzzeitparken in Alt-Nied
In Alt-Nied ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen nur mit
einer Parkscheinregelung möglich. Parkscheibenregelungen kommen nur in ländlich
geprägten Stadtteilen in Frage. In der Oeser Straße ist die Einrichtung von
Kurzzeitparken nur auf der südlichen Seite möglich. Dort sind jedoch lediglich
sieben Parkplätze vorhanden. Um einen Parkscheinautomaten wirtschaftlich
betreiben zu können, müssen bei einer Parkscheinregelung mindestens 10
Parkplätze vorhanden sein. Insofern eine Einrichtung von Kurzzeitparken mittels
Parkscheinregelung in Alt-Nied gewünscht wird, bittet der Magistrat um einen
entsprechenden Antrag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2019, OM 4855