Auskunft zu Parkgebühren in der Europa-Allee
Stellungnahme des Magistrats
Die Parkscheinautomaten in der Europa-Allee wurden 2020 in Betrieb genommen. Am 20. Juli 2021 beliefen sich die bis dahin entrichteten Gebühren auf insgesamt 14.511 Euro. Zusätzlich gibt es bei mehreren Anbietern die Möglichkeit, die Parkgebühr über das sogenannte "Handyparken" zu entrichten. In diesen Fällen muss weder ein Parkschein noch eine Parkscheibe ausgelegt werden, da die Kontrolle digital erfolgt. Eine Auswertung und Aussage in welcher Höhe Gebühren über das "Handyparken" bisher an bestimmten Parkscheinautomaten eingenommen wurden, ist allerdings nicht möglich. Eine Aufstellung über tagesgenaue Einnahmen bei Parkscheinautomaten ist ebenfalls nicht möglich. Folglich kann der Magistrat auch nicht aufschlüsseln, zu welchen Zeiten welche Einnahmen erzielt werden. Die Zuständigkeit für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs obliegt der Städtischen Verkehrspolizei. Speziell der genannte Bereich in der Europa-Allee wurde im Vergleich zu den umliegenden Straßen weniger intensiv kontrolliert. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt die Anfrage des Ortsbeirates gerne zum Anlass, die Kontrollen im Parkscheinbereich in der Europa-Allee zu intensivieren. Generell wird bei der allgemeinen Streife an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten kontrolliert. Einleitend möchte der Magistrat bei diesem Punkt auf eine Differenzierung aufmerksam machen: Die systematische Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt - wie auch bei Punkt 3 ersichtlich - innerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main in der Zuständigkeit der Städtischen Verkehrspolizei. Die Stadtpolizei befasst sich mit anderen Gefahrenabwehraufgaben und dabei nur am Rande mit dem Straßenverkehrsrecht. Die Parkverstöße wurden ausschließlich durch die Städtische Verkehrspolizei angezeigt. Die Auswertung umfasst den Tatvorwurf "Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein" im Bereich der gesamten Europa-Allee und der Den Haager Straße (Skyline Plaza). Eine differenziertere Betrachtung des Bereiches ab der Emser Brücke ist somit nicht möglich. Im Jahr 2020 wurden durch 57 Verfahren 617 Euro an Verwarngeldern eingenommen, 2021 waren es Anfang September 500 Euro durch 45 Verfahren.