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Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im angesprochenen Stichweg der Talstraße gab es im Jahr 2023 Bauarbeiten an einer Leitungstrasse. Bei der Abnahme zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro des Trassenbetreibers und dem zuständigen Baubezirk im Amt für Straßenbau und Erschließung konnten keine baulichen Mängel bei der Oberflächenwiederherstellung des Leitungsgrabens festgestellt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass die Pfützenbildung andere Ursachen hat, da sie wohl auch bereits vor der Baumaßnahme auftrat. Insgesamt ist die Entwässerung des Stichweges komplex, da keine Sinkkästen vorhanden sind und auch nicht eingebaut werden können. Das liegt daran, dass ein Kanal fehlt, an den Sinkkästen angeschlossen werden könnten. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über das vorhandene Gefälle des Weges in Richtung der südlich angrenzenden Ackerflächen. Mutmaßlich hat sich die asphaltierte Wegoberfläche abgesenkt, sodass das Regenwasser nicht mehr vollständig in die Ackerflächen abfließen kann. Der Magistrat wird sich der Problematik nun zeitnah annehmen und nach einer geeigneten Lösung suchen. Je nach Umfang der anfallenden Arbeiten rechnet der Magistrat aktuell damit, dass die Problemstelle noch in diesem Jahr beseitigt werden kann. Nicht gänzlich nachvollziehen kann der Magistrat diesen Teil in der Begründung des Ortbeirats: "Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen." Der Stichweg - von der Straße Am Hasensprung kommend - entwässert mit seinem Gefälle ebenfalls in Richtung der Ackerflächen. Natürlich wird der Magistrat aber auch dies bei der Lösungsfindung berücksichtigen.

Verknüpfte Vorlagen