Piktogramm "Achtung, Kinder!" auf der Straße Riedbergallee
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird nicht entsprochen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein:e aufmerksamer Verkehrsteilnehmer:in die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Diese Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung dienen nicht zuletzt auch dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und insbesondere Gefahrzeichen nicht in ihrer Wirkung durch häufige Verbreitung im Einsatz "abzunutzen". Die vorstehenden grundlegenden Anordnungsvoraussetzungen sind hier nicht gegeben. Ab dem genannten Großpflasterstreifen in Fahrtrichtung Kalbach ist die Straße für den gesamten Fahrverkehr mit Ausnahme Radverkehr und Anlieger gesperrt. Die örtlichen Sichtverhältnisse sind gut, der Spielplatz liegt von der Straße zurückgesetzt, ist umzäunt und ohnehin nur vom südlich parallel laufenden Geh- und Radweg aus zu betreten. Einzelne subjektive Wahrnehmungen begründen weder eine Tatsachenfeststellung regelmäßiger Geschwindigkeitsüberschreitungen eines hohen Anteils von Verkehrsteilnehmer:innen noch besteht anderweitig Anlass zur Annahme einer Gefahrenlage. Auf dem gesamten Abschnitt Riedbergallee/Alte Riedbergstraße ab Zur Kalbacher Höhe in Fahrtrichtung Kalbach wurde von 2016-2023 nur ein Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden polizeilich aufgenommen - an diesem war kein Kraftfahrzeug beteiligt.