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Atzelberg (Seckbach): Parkplätze im Wendekreisel möglich?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 208 Betreff: Atzelberg (Seckbach): Parkplätze im Wendekreisel möglich? Der Wendehammer wurde im Jahr 2011 aufgrund der Anregung des Ortsbeirates OM 4041 vom 15.03.2010 (ST 1505/10) umgestaltet. Da der Atzelbergplatz mit einer Schranke gesichert wurde, musste die Andienung für die Anwohner gesichert werden. Dazu wurden zwei Ladezonen für die Zeit zwischen 7 und 17 Uhr eingerichtet. Da nicht genügend Platz im Wendehammer zur Verfügung steht, kann der Magistrat die Parkmöglichkeiten nicht ausweiten. Außerdem soll gewährleistet werden, dass dank dem wenigen Platz die Zufahrten zu den Liegenschaften und dem Atzelbergplatz freigehalten werden. Die Erfahrungen an anderen Stellen im Stadtgebiet zeigen, dass mit Aufhebung der Haltverbotszone die Zufahrten bis über den zulässigen Parkraum hinaus zugeparkt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1041

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