Parkverbot in der Straße Alt-Enkheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2088
Betreff: Parkverbot in der Straße Alt-Enkheim Die Straße Alt-Enkheim weist im Bereich des Haltverbots Breiten von ca. 3,40 Meter (Höhe Haus Nr. 2) und ca. 4,60 Meter (Höhe Haus Nr. 4) auf. Diese Straßenbreite lässt es nicht zu, dass Fahrzeuge am Gehwegrand abgestellt werden können. Für Rettungs- und Müllfahrzeuge wäre keine ausreichende Durchfahrtsbreite gegeben. Aufgrund des vorhandenen Gehwegquerschnittes zwischen 1,20 Meter und 2,00 Meter kann das Parken auch auf dem Gehweg nicht zugelassen werden, da für die zu Fuß Gehenden nicht die erforderliche Mindestbreite von 1,50 Meter verbliebe. Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können.