Parkverbot in der Straße Alt-Enkheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST
2088
Betreff: Parkverbot in der
Straße Alt-Enkheim Die Straße Alt-Enkheim weist im
Bereich des Haltverbots Breiten von ca. 3,40 Meter (Höhe Haus Nr. 2) und ca.
4,60 Meter (Höhe Haus Nr. 4) auf. Diese Straßenbreite lässt es nicht zu, dass
Fahrzeuge am Gehwegrand abgestellt werden können. Für Rettungs- und
Müllfahrzeuge wäre keine ausreichende Durchfahrtsbreite gegeben. Aufgrund des vorhandenen Gehwegquerschnittes
zwischen 1,20 Meter und 2,00 Meter kann das Parken auch auf dem Gehweg nicht
zugelassen werden, da für die zu Fuß Gehenden nicht die erforderliche
Mindestbreite von 1,50 Meter verbliebe. Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht
entsprechen zu können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.08.2017, OM 1929