Weinstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die Weinstraße wurde trotz Bedenken des Magistrats auf Wunsch des Ortsbeirates in eine Einbahnstraße umgewandelt. Hierbei wurde, wie seitens des Ortsbeirats gewünscht, die Einbahnstraße in der Form eingerichtet, dass der Verkehr von der Homburger Landstraße in Richtung Gießener Straße durch die Weinstraße fahren kann. Die Parkordnung und die Beschilderung wurden entsprechend der neuen Verkehrsführung angepasst. Diese ist eindeutig erkennbar. Es handelt sich bei den Falschfahrenden um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsführenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Eine erneute bauliche Umstrukturierung wird durch den Magistrat abgelehnt. Die Städtische Verkehrspolizei hat eine Testmessung in der Weinstraße vorgenommen. In einem Messzeitraum von zwei Stunden wurden lediglich 27 Fahrzeuge erfasst, von denen ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hat. Von weiteren Messungen wird abgesehen, da diese zu Lasten stärker betroffener Örtlichkeiten gehen und das Verkehrsaufkommen zudem sehr niedrig ist. Das Fahren entgegen einer Einbahnstraße findet im fließenden Verkehr statt. Originär ist hier die Landespolizei zuständig, diese wurde informiert.