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Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze ausweiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat aufgrund dieser Anregung, vorliegender Lärmbeschwerden aus vorangegangenen Jahren und im Zusammenhang mit der OM 3528/18 die entstehende Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner umfangreich ermittelt. Hierzu waren seitens des Magistrats das Ordnungsamt, das Grünflächenamt und das Umweltamt eingebunden. Neben Begehungen und Messungen zur Lärmsituation wurden auch Informationen an Kinderbeauftragte des Stadtteiles und den Sportkreis gegeben. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse konnte die Anpassung des Bolzplatzschildes für die Nutzung des Bolzplatzes bis 22 Uhr und ohne die Angabe einer Altersbeschränkung erfolgen. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner wurde zudem das Gebot der Rücksichtnahme bezüglich des Abspielens von Musik aufgenommen. Eine jahreszeitlich teilweise eingeschränkte Nutzung des Bolzplatzes und die hiermit verbundene Veränderung der Beschilderung ist aus Sicht des Magistrats nicht notwendig. Das aktuelle Schild für diesen Bolzplatz legen wir in der Anlage dieser Stellungnahme bei.