Verkehrssituation in Bonames muss endlich geklärt werden
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Fleckenbühlstraße ist durch das Verkehrszeichen 253 Straßenverkehrs-Ordnung mit dem Zusatz "Anlieger frei" für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gesperrt. Eine Einschränkung auf "Linienbusse" ist nicht zielführend, da über die Fleckenbühlstraße auch Anwohnerinnen und Anwohner sowie Ladengeschäfte angedient werden und keine weiteren Zufahrtsmöglichkeiten bestehen. Zu 2.: Es ist nicht möglich, in ganz Bonames konsequent an allen Einmündungen und Kreuzungen die Rechts-vor-Links-Regel zur Geltung zu bringen. Auf den Grundnetzstraßen muss für den Busverkehr weiterhin die beschilderte Vorfahrtsregelung erhalten bleiben. Zu 3.: Es liegen keine neuen Zahlen vor, welche gemäß den Richtlinien zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu einer neuen Einschätzung führen. Deshalb sieht der Magistrat von der Einrichtung des Fußgängerüberweges weiterhin ab. Zu 4.: Dialogsysteme werden nur vor Schulen oder Kindertagesstätten aufgestellt, um ganz besonders dort auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen. In der Straße befindet sich allerdings keine Schule oder Kindertagesstätte. Den Anregungen kann deshalb nicht entsprochen werden. Hinsichtlich eines Verkehrskonzeptes ist zu sagen, dass die Struktur des Ortskerns nahezu keinen Raum für eine andere Verkehrsführung zulässt.