Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einrichten
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) finden die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Anwendung. FGÜ dürfen nur dort eingerichtet werden, wo eine bestimmte Menge an Fußgänger:innen auf eine bestimmte Menge an Fahrzeugen trifft. Diese Menge muss durch eine aktuelle Verkehrszählung nachgewiesen werden. Die Verkehrszählung wurde am Donnerstag den 27. April 2023 bei trockenem und mildem Wetter durchgeführt. Einer Fahrzeuganzahl von stündlich circa 2500 Fahrzeugen in der Spitze steht für den ganzen Tag lediglich eine Anzahl von 40 zu Fuß Gehenden gegenüber. Daraus folgt, dass nach den "Richtlinien für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen" die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hier einen Fußgängerüberweg einzurichten. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.