Durchquerung des Opernplatzes ermöglichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Allgemeinverfügung des Ordnungsamtes vom 22.07.2020, mit der jeweils in den Nächten Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag in der Zeit zwischen 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr ein Aufenthaltsverbot für den Opernplatz ausgesprochen wurde, war bis zum 06.09.2020 befristet. Eine Verlängerung über den 06.09.2020 war nicht notwendig, da es seit dem Erlass der Allgemeinverfügung am Opernplatz zu keinen weiteren Zwischenfällen wie in der Nacht vom 20.06.2020 auf den 21.06.2020 kam.