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Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 207

Betreff: Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren Das Haltverbot gegenüber der Bushaltestelle ist in der Martinskirchstraße ab der Einmündung Alt-Schwanheim bis Hausnummer 71 gut sichtbar durch Verkehrszeichen (VZ) 283-10/20/30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Der Bereich des Haltverbots ist ca. 40 m lang. Wer sein Fahrzeug dort abstellt, tut dies wissentlich verbotswidrig. Auch eine Markierung mittels VZ 299 StVO "Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote" würde daran nichts ändern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Die Martinskirchstraße wird durch das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit überwacht. Eine langfristige Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen kann aufgrund der zahlreichen Aufgabengebiete des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit nicht erfolgen. Eine kurzfristige Intensivierung wird aber eingeleitet.

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