Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 207 Betreff: Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren Das Haltverbot gegenüber der Bushaltestelle ist in der Martinskirchstraße ab der Einmündung Alt-Schwanheim bis Hausnummer 71 gut sichtbar durch Verkehrszeichen (VZ) 283-10/20/30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Der Bereich des Haltverbots ist ca. 40 m lang. Wer sein Fahrzeug dort abstellt, tut dies wissentlich verbotswidrig. Auch eine Markierung mittels VZ 299 StVO "Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote" würde daran nichts ändern. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Die Martinskirchstraße wird durch das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit überwacht. Eine langfristige Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen kann aufgrund der zahlreichen Aufgabengebiete des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit nicht erfolgen. Eine kurzfristige Intensivierung wird aber eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4775

Verknüpfte Vorlagen