Sperrfläche gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST
207
Betreff: Sperrfläche
gegenüber der Bushaltestelle "Alt-Schwanheim" markieren Das Haltverbot gegenüber der
Bushaltestelle ist in der Martinskirchstraße ab der Einmündung Alt-Schwanheim
bis Hausnummer 71 gut sichtbar durch Verkehrszeichen (VZ) 283-10/20/30
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Der Bereich des Haltverbots ist ca.
40 m lang. Wer sein Fahrzeug dort abstellt, tut dies wissentlich verbotswidrig.
Auch eine Markierung mittels VZ 299 StVO "Grenzmarkierung für Halt- und
Parkverbote" würde daran nichts ändern. Der Anregung kann daher nicht
entsprochen werden. Die Martinskirchstraße wird durch das
Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit überwacht. Eine langfristige
Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen kann aufgrund der zahlreichen
Aufgabengebiete des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit nicht erfolgen.
Eine kurzfristige Intensivierung wird aber eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2015, OM 4775