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Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung des Ortsbeirates kann teilweise entsprochen werden. Aktuell ist der Abschnitt zwischen Ilkenhansstraße und Dehnhardtstraße in beide Richtungen als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen Dehnhardtstraße und Kirchhainer Straße sind die Verbindungswege in beide Richtungen ausschließlich als Gehweg mit Verkehrszeichen (VZ) 239 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert. Aufgrund der unterschiedlichen Breite und qualitativen Unterschiede der Oberflächenbeschaffenheit liegen die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Geh- und Radweg nicht für alle Teilabschnitte vor. Um den Radverkehr zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße auf gesamter Länge in beide Richtungen zu erlauben, besteht lediglich die Möglichkeit, das Zusatzzeichen 1022-10 StVO ("Radfahrer frei") unter die jeweils bestehenden VZ 239 StVO (Gehweg) anzubringen. Der Gehweg darf dann entsprechend durch Radfahrende mit angepasster Geschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) befahren werden. Im Teilstück zwischen Dehnhardtstraße und Ulrichstraße führen die Hauseingänge der Anwohnenden teilweise direkt auf den Gehweg. Aufgrund des erhöhten Unfallrisikos wird dieses Teilstück nicht für den Radverkehr freigegeben.

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