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Gefährliche Überquerung der Ab- und Auffahrten zur Autobahn entlang der Ludwig-Landmann-Straße in Westhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Roteinfärbung der Radfahrerfurten über die Auf- und Abfahrten zur A 66 auf der Ludwig-Landmann-Straße wird generell zugestimmt. Fußgängerüberwege werden nicht rot markiert. Das entsprechende Verkehrszeichen 350 Straßenverkehrs-Ordnung und die bestehenden Markierungen zeigen deutlich auf, dass der Fußverkehr hier bevorrechtigt ist. Ein genauer Zeitpunkt für die Umsetzung der Rotmarkierungen in der Ludwig-Landmann-Straße lässt sich nicht nennen. Überall im Stadtgebiet werden sukzessive Radfahrfurten rot markiert. Zu 2.: Radfahrende sind gegenüber den Auf- und Abfahrten der A 66 bevorrechtigt. Dies wird den Kraftfahrzeugführenden durch die Radfahrerfurten deutlich signalisiert. Des Weiteren ist bei jeder Auf- und Abfahrt ein Fußgängerüberweg markiert. Kraftfahrzeugführende müssen an diesen Stellen besonders vorsichtig sein und Rücksicht nehmen. Durch die örtlichen Begebenheiten ist den Radfahrenden klar, dass hier mit querendem, wenngleich auch wartepflichtigem Verkehr zu rechnen ist. Zu 3.: Wie genau der Radverkehr im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße beim Radschnellweg Vordertaunus geführt wird, wird bei den weiterführenden Planungen untersucht. Bei Straßenneuplanungen - in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten - wird eine adäquate Führungsform und Dimensionierung von Radverkehrsanlagen berücksichtigt.