Ungewollte Einfahrten in die Münzgasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die vorhandene Beschilderung mittels Verkehrszeichen VZ 1000-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Richtungsangabe rechtsweisend, schwarzer Pfeil auf weißem Grund) ergänzt wird. Die vorgeschlagene Schilderkombination zur Verdeutlichung der Situation ist nicht StVO-konform.