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Höchst: Radweg auf der Kurmainzer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, derzeit keine verbesserte Führung des Radverkehrs im Bereich Kurmainzer Straße anbieten zu können. Der bauliche Radweg entlang der Kurmainzer Straße wird in Fahrtrichtung Süden an der Robert-Bunsen-Straße regelkonform auf die Fahrbahn geführt. Dieser Führungswechsel ist aufgrund der geringen Breite des Gehwegs im Bereich Bushaltestelle in Richtung Auerstraße notwendig. Die Platzverhältnisse lassen keine Radverkehrsführung im Seitenraum zu. Die unterbrochene Markierung des Radfahrstreifens im Bereich der Bushaltestelle wurde gemäß gängigen Entwurfsempfehlungen für Radverkehrsanlagen umgesetzt. Sie ist in Frankfurt am Main allgemein üblich und stellt keinen Sicherheitsmangel dar. Die Fußgängerüberwege und die markierte Dreiecksinsel im Einmündungsbereich Kurmainzer Straße/Auerstraße wurden erst kürzlich mit barrierefreien Leitelementen hergestellt. Eine erneute Umgestaltung erhöht aus Sicht des Magistrats hier nicht die Sicherheit. Ab der Auerstraße ist die Kurmainzer Straße Einbahnstraße in nördliche Fahrtrichtung. Es gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Weiterführung des Radverkehrs auf dieser Straße in Richtung Süden ist aufgrund der Quell- und Zielverkehre - insbesondere der ansässigen Schulen - durchaus sinnvoll. Der Magistrat bedauert daher, diese Maßnahme kurz- bis mittelfristig nicht realisieren zu können, da eine Führung des Radverkehrs entgegen der Einbahnrichtung erheblich in den Straßenquerschnitt eingreift und eine Veränderung der Parkordnung erfordert. Für größere bauliche Maßnahmen sind jedoch planerische und finanztechnische Voraussetzungen zu schaffen, die einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Auch für eine mögliche alternative Führung über die parallel verlaufende Breuerwiesenstraße fehlen derzeit die planerischen und finanziellen Voraussetzungen. Darüber hinaus ist der Magistrat durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4424 vom 29.08.2019 zum Antrag NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" gehalten, die im Antrag genannten Maßnahmen mit Priorität zu bearbeiten.

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