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Goldstein: Einrichtung von Behindertenparkplätzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In Abstimmung mit dem Kleingartenverein wurde 2007 auf der südlichen Seite der Stichstraße das Parken für PKW mittels Verkehrszeichen (VZ) 315 "Gehwegparken" i.V.m. Zusatz VZ 1010-58 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "nur PKW" beschildert. Vor Hausnummer 27 (Vereinslokal) wurde durch VZ 286 StVO bis zum Wendehammer das Be- und Entladen zugelassen. Im gesamten Wendehammer und auf der Nordseite der Stichstraße ist aufgrund der schmalen Fahrbahn Haltverbot eingerichtet worden. Diese Reglungen sind notwendig, um der Müllabfuhr und Einsatzfahrzeugen, wie Notarzt und Feuerwehr, die Zufahrt zu ermöglichen. Sollte der Kleingartenverein den Bedarf eines Behindertenparkplatzes sehen, kann dieser auf dem eigenen Gelände eingerichtet werden. Die Andienung des Lokals ist über die Ladezone vor Hausnummer 27 gesichert. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.

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