Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Beide Gehwege sind maximal 1,60 m breit. In der Regel ragen Fahrzeuge beim halbseitigen Gehwegparken mindestens 70 cm in die Fahrbahn hinein. Damit blieben nur 90 cm Restgehwegbreite. Das ist eindeutig zu wenig für Rollstuhlfahrende oder Kinderwägen. Die Beschwerdelage von zu Fuß Gehenden über Gehwegparken nimmt zudem immer mehr zu, sodass eine Freigabe des Gehwegparkens hier nicht vertretbar ist.