Stinkende Motoren in der Gutleutstraße belästigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.11.2019, ST 2063 Betreff: Stinkende Motoren in der Gutleutstraße
belästigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner Gemäß § 30 Abs. 1
Straßenverkehrs-Ordnung sind bei der Benutzung von Fahrzeugen "unnötiger Lärm
und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten". Da es sich bei den Wörtern
"unnötig" und "vermeidbar" jedoch um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, ist
jeder Einzelfall auf die Hintergründe zu überprüfen. So verfügen beispielsweise
Busse und LKW über Druckluftbremsen, bei denen sich nach längerem Parken der
Druck abbaut und daher der Motor tatsächlich einige Minuten vor dem Anfahren
angelassen werden muss, um den notwendigen Bremsdruck wieder aufzubauen.
Da ein Delikt des fließenden Verkehrs
vorliegt, müssen die Personalien des verantwortlichen Fahrzeugführers
aufgenommen werden. Dieser Umstand erschwert eine Ahndung. Der Außendienst der städtischen Verkehrspolizei
schreitet bei entsprechender Feststellung im Rahmen der Möglichkeiten ei
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.08.2019, OM 4946