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Stinkende Motoren in der Gutleutstraße belästigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2063 Betreff: Stinkende Motoren in der Gutleutstraße belästigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner Gemäß § 30 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung sind bei der Benutzung von Fahrzeugen "unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten". Da es sich bei den Wörtern "unnötig" und "vermeidbar" jedoch um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, ist jeder Einzelfall auf die Hintergründe zu überprüfen. So verfügen beispielsweise Busse und LKW über Druckluftbremsen, bei denen sich nach längerem Parken der Druck abbaut und daher der Motor tatsächlich einige Minuten vor dem Anfahren angelassen werden muss, um den notwendigen Bremsdruck wieder aufzubauen. Da ein Delikt des fließenden Verkehrs vorliegt, müssen die Personalien des verantwortlichen Fahrzeugführers aufgenommen werden. Dieser Umstand erschwert eine Ahndung. Der Außendienst der städtischen Verkehrspolizei schreitet bei entsprechender Feststellung im Rahmen der Möglichkeiten ei Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.08.2019, OM 4946

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