Wiederholungsantrag Oberer Kalbacher Weg
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2062
Betreff: Wiederholungsantrag Oberer Kalbacher Weg Der Magistrat verweist auf seine Ausführungen in der Stellungnahme ST 1127/2017 zur OM 785/2016. Hier wurde die grundsätzliche Verkehrssicherheit des Oberen Kalbacher Wegs und das unauffällige Unfallaufkommen dargelegt. Diese Stellungnahme bleibt unverändert gültig. Ergänzend teilt der Magistrat mit, dass eine Änderung der Sperrzeiten für die Bahnübergangssteuerungsanlage (BÜSTRA) leider nicht möglich ist. Die Zeiten werden von der technischen Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, vorgegeben. Verkehrsgefährdende Situationen, die von der BÜSTRA herrühren, können ausgeschlossen werden, da die Anlage - entsprechend der Richtlinien - mehrmals im Jahr in Zusammenarbeit mit dem RP Darmstadt geprüft werden muss. Weiterhin weist der Magistrat darauf hin, dass im Zuge der derzeitigen Haushaltskonsolidierung Investitionsplanungen auf das unabdingbare Maß zu reduzieren sind. Der Magistrat wird jedoch die Umgestaltung des Oberen Kalbacher Wegs erneut prüfen, wenn eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsfläche in diesem Bereich notwendig wird. Diese ist für die nächsten Jahre jedoch noch nicht absehbar.