Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.11.2019, ST 2053 Betreff: Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße
Die Lucy-Hillebrand-Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone.
§ 1 der Straßenverkehrs-Ordnung fordert Verkehrsteilnehmende zu besonderer
Rücksichtnahme auf. Demnach sind Fahrzeugführende mit einem Hindernis auf ihrer
Seite gegenüber dem Gegenverkehr wartepflichtig. Dadurch wird auch die
Einhaltung einer angemessen Fahrgeschwindigkeit gefördert. Mit einem Straßenquerschnitt von 5,00 m innerhalb der
Tempo-30-Zone, ist diese baulich für den Zweirichtungsverkehrt angelegt. Durch
die vorhandenen Parkbuchten ist der Zweirichtungsverkehr auch jederzeit
gewährleistet.
Die Einrichtung einer
Einbahnstraße würde bei diesen Breiten zu einem deutlich höheren
Geschwindigkeitsniveau und Umwegfahrten führen. Der Fahrverkehr würde lediglich
in die Leberecht-Migge-Anlage, bzw. Wolfgang-Bangert-Straße, verlagert werden.
Die Einrichtung einer Einbahnstraße
wird seitens des Magistrats nicht unterstützt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.08.2019, OM 4916