Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2053 Betreff: Lucy-Hillebrand-Straße als Einbahnstraße Die Lucy-Hillebrand-Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung fordert Verkehrsteilnehmende zu besonderer Rücksichtnahme auf. Demnach sind Fahrzeugführende mit einem Hindernis auf ihrer Seite gegenüber dem Gegenverkehr wartepflichtig. Dadurch wird auch die Einhaltung einer angemessen Fahrgeschwindigkeit gefördert. Mit einem Straßenquerschnitt von 5,00 m innerhalb der Tempo-30-Zone, ist diese baulich für den Zweirichtungsverkehrt angelegt. Durch die vorhandenen Parkbuchten ist der Zweirichtungsverkehr auch jederzeit gewährleistet. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde bei diesen Breiten zu einem deutlich höheren Geschwindigkeitsniveau und Umwegfahrten führen. Der Fahrverkehr würde lediglich in die Leberecht-Migge-Anlage, bzw. Wolfgang-Bangert-Straße, verlagert werden. Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird seitens des Magistrats nicht unterstützt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4916

Verknüpfte Vorlagen