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Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Anordnung zur Aufbringung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haifischzähne" ist grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten. Hintergrund ist, dass die Haifischzähne nicht inflationär im Stadtgebiet aufgebracht werden sollen, sondern vielmehr nur an besonderen Gefahrenstellen. Laut Unfallkommission wurden in den letzten 3 Jahren keine Unfälle aufgrund der Missachtung der Vorfahrsituation verzeichnet. Der Anregung zur Anbringung von Haifischzähnen wird daher nicht entsprochen.