Natur- und Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Weingut der Stadt Frankfurt mit gutem Beispiel vorangehen lassen
Stellungnahme des Magistrats
Der bestehende Pachtvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und Herrn Rupp endet voraussichtlich zum 31.12.2023. Nach dem gültigen Pachtvertrag hat der Magistrat keine Möglichkeiten auf den Pächter einzuwirken, was die Produktion, die Geschäftsprozesse und die Vermarktung angeht. In der verbleibenden Restlaufzeit wird zudem kein Interesse bestehen, kostenintensive Veränderungen zu entsprechen. Bei der Neuverpachtung des städtischen Weingutes bieten sich der Stadt Frankfurt am Main umfangreiche Möglichkeiten, auf die Produktion und Vermarktung des Geschäftspartners im Rahmen der Konzeptvergabe hinzuwirken. Dabei ist nicht nur die Wiederverwendung von Weinflaschen, sondern auch die Nutzung von größeren Mehrweggefäßen für Veranstaltungen denkbar. Im Rahmen der Marktakquise konnte der Magistrat bereits einige innovative Lösungen zur Abfallvermeidung kennenlernen. Der Magistrat gestaltet daher die Auslobung ausdrücklich offen, um die Expertise und Kreativität der Winzer und Winzerinnen einzubeziehen.