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Karpfenweg gegen Falschparker sichern - Teil 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hält die Anbringung von Frankfurter Hüten weiterhin für wenig sinnvoll. Grund dafür ist zum einen - wie bereits in ST 141/21 erwähnt - dass die Frankfurter Hüte aufgrund ihrer Größe nicht ausreichend wahrgenommen werden und zu "Stolperfallen" werden. Daran ändert auch eine Rot-Weiß-Markierung nur wenig. Zum anderen sollen Frankfurter Hüte nicht dort angebracht werden, wo regelmäßiger Querungsverkehr von zu Fuß Gehenden über die Straße festgestellt werden kann. Der gegenüberliegende Gehweg wurde bereits mittels Stahlabweiser abgesichert und kann uneingeschränkt genutzt werden. Um eine Entschärfung der Situation herbeizuführen, wird im Bereich der Kurve und dahinter eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung "Zick-Zack-Markierung") angebracht. Eine Grenzmarkierung kann immer an Stellen angeordnet werden, an denen bereits ein Haltverbot besteht. Mit der Grenzmarkierung kann das Haltverbot verlängert, verkürzt oder hervorgehoben werden.