Überwachung des Stadtforstes
Stellungnahme des Magistrats
Eine regelmäßige Bestreifung des Stadtwaldes durch zum Beispiel die Ordnungspolizei oder das Forstpersonal kann aufgrund Mangel an Kapazitäten von den befugten Ämtern nicht gewährleistet werden. Im Falle der erhöhten Waldbrandgefahr werden durch das Forstpersonal, auch im Rahmen von Wochenenddiensten, verstärkt Kontrollfahrten ausgeführt und die Bevölkerung über das richtige Verhalten im Wald aufgeklärt. Dies geschieht unter anderem auch über eine sehr aktive Presseberichterstattung. Alle Mitarbeitenden des StadtForstes Frankfurt sind angehalten, ungewöhnliche, gefährliche oder rechtswidrige Sachverhalte zu melden. Im Bereich des Waldbrandes vom 18.06.2023 gibt es keinen Grillplatz. Gemäß §8 Abs. 3 Hess. Waldgesetz ist offenes Feuer im Wald, egal welcher Art, ganzjährig untersagt. Für Zuwiderhandlungen werden seitens des StadtForstes, vorausgesetzt der Verursachende ist bekannt, Bußgelder verhängt.