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Fußweg zwischen Harheim und Bonames

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Der beschriebene Abschnitt der Beleuchtungsanlage liegt in einem sogenannten Landschaftsschutzgebiet der Zone I und II. Dieses Schutzgebiet leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt des Naturhaushalts und des charakteristischen Landschaftsbildes. Ein sensibler Umgang mit künstlichem Licht ist dementsprechend gefordert, damit nacht- und dämmerungsaktive Tiere wie Fledermäuse oder Insekten nicht gestört werden. Von einer neuen Beleuchtungsanlage oder der Erweiterung einer bestehenden wird deshalb in solchen Gebieten abgesehen. Zu
  2. Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.