Fußweg zwischen Harheim und Bonames
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Der beschriebene Abschnitt der Beleuchtungsanlage liegt in einem sogenannten Landschaftsschutzgebiet der Zone I und II. Dieses Schutzgebiet leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt des Naturhaushalts und des charakteristischen Landschaftsbildes. Ein sensibler Umgang mit künstlichem Licht ist dementsprechend gefordert, damit nacht- und dämmerungsaktive Tiere wie Fledermäuse oder Insekten nicht gestört werden. Von einer neuen Beleuchtungsanlage oder der Erweiterung einer bestehenden wird deshalb in solchen Gebieten abgesehen. Zu
- Zu diesem Punkt sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.