Griesheim: Verkehrsberuhigung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das angesprochene Piktogramm darf nur an Gefahrenstellen, in der Regel an Stellen mit einer hohen Querungszahl von zu Fuß Gehenden aufgebracht werden. Dies ist im Bereich des Spielplatzes gegeben, nicht aber im Bereich der Hafnerstraße. Geschwindigkeitskontrollen, die im Juni 2021 aufgrund einer Bürgerbeschwerde vorgenommen wurden, belegen die teils deutliche Übertretung der Schrittgeschwindigkeit. Allerdings ist das Verkehrsaufkommen derart niedrig, dass die Städtische Verkehrspolizei aufgrund Prioritätensetzung in der Aufgabenwahrnehmung von weiteren regelmäßigen Kontrollen absieht. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.