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Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Planung der Radverkehrsanlage Eschersheimer Landstraße berücksichtigt der Magistrat den Bedarf von Stellplätzen im genannten Bereich. Um die Verkehrssicherheit für die Radfahrenden sicherzustellen, ist eine sogenannte Dooring-Zone als Abstandshalter zu parkenden Kraftfahrzeugen zwingend notwendig. Durch den tödlichen Unfall auf der Taunusanlage am 30. August 2022 wurde erneut deutlich, dass ein räumlicher Schutz der Radfahrenden vor sich öffnenden Autotüren zur Verhinderung von solchen Unfällen unabdingbar ist. Entsprechend werden die Parkstände mit einem Sicherheitstrennstreifen versehen. Parkstände können folglich dort geschaffen werden, wo die Fahrbahnbreite die Kombination von Fahrspur, Radverkehrsanlage, Sicherheitstrennstreifen und Parkstreifen zulässt. Zudem befindet sich in diesem Bereich die Nachtbushaltestelle, welche ebenfalls in der Planung berücksichtigt werden muss. Im Vergleich zum Bestand wird eine Verbesserung für die Pkw-Erreichbarkeit der angrenzenden Läden angestrebt, auch wenn sich die Anzahl der Stellplätze voraussichtlich verringert. Derzeit gibt es in dem Abschnitt keine Begrenzung der Parkdauer, wodurch auch über längere Zeit parkende Kraftfahrzeuge die Plätze belegen. Es ist geplant, dies durch eine Bewirtschaftung des Parkens mit Begrenzung der Parkdauer auf 1 bis 2 Stunden zu unterbinden, so dass die vorhandenen Plätze künftig den Kund:innen der Geschäfte vorbehalten sind.

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