Wiederzugänglichmachen des Nieder-Brunnens in der Schwanheimer Straße in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Grundstück, auf dem der Brunnen steht, gehört nicht der ABG Frankfurt Holding. Das Gelände ist Privateigentum und gehört zur Eigentümergemeinschaft des Wohnhauses vor Ort. Das Kulturamt hat bereits Kontakt mit dem Ortsbeirat 5 aufgenommen und um Mithilfe gebeten, um die Vertreter der Eigentümergemeinschaft zu ermitteln. Gerne nimmt das Kulturamt Kontakt mit den Eigentümern auf, um Möglichkeiten zu erörtern, ob und wenn ja, wie der Brunnen zugänglicher gemacht werden kann. Die Anbringung einer Hinweistafel wird ebenfalls in die Gespräche einbezogen.