Gestaltung des Platzes "An den Fleschwerken" durch jugendliche Teilnehmer der IB-Bildungswerkstatt im Gallus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST
2038
Betreff: Gestaltung des
Platzes "An den Fleschwerken" durch jugendliche Teilnehmer der
IB-Bildungswerkstatt im Gallus Zu 1. Gasdruckregel-/Mischanlagen (GDRM-Anlagen) sind
technische Betriebsmittel, deren Funktion immer vollumfänglich gewährleistet
sein muss. Es bedarf daher immer einer Einzelfall-Überprüfung, da Arbeiten an
der Fassade größtenteils im Bereich von Explosions-Zonen stattfinden und in die
Explosionsschutzdokumente und die Gefährdungsbeurteilungen der Anlagen
einfließen müssen. Eine künstlerische Gestaltung darf die Be- oder
Entlüftungsöffnungen nicht beeinflussen, elektrische Bauteile in
Explosions-Zonen sind nicht zulässig, gasdichte Wände dürfen nicht beschädigt
werden, Rohrleitungen, Kabel oder Kathodenschutzanlagen dürfen nicht durch
Fundamente überbaut werden, Hinweisschilder dürfen nicht verdeckt werden,
Zugänge, Zufahrten oder Fluchttüren müssen frei zugänglich bleiben. Arbeiten an
den Anlagen sind grundsätzlich nur nach Einweisung und Freigabe durch den
anlagenverantwortlichen Meister und unter Aufsicht möglich. In dem vorliegenden Fall der GDRM-Anlage Nr. 601 ist
im Entwurf auch eine künstlerische Gestaltung im Bereich der Ausblaseleitungen
geplant. Aufgrund der in diesem Bereich vorhandenen Explosionsschutzzone kann
der Magistrat der Maßnahme nicht zustimmen. Zu 2. Der Magistrat hat gegen eine Umgestaltung der
Grünfläche keine Bedenken. Die Rodung der Unterpflanzung ist möglich und könnte
vom Grünflächenamt gegen Verrechnung außerhalb der Vegetationszeit vorgenommen
werden. Ob für die Beseitigung der Bepflanzung ein STVV-Beschluss zu erwirken
ist, ist zu prüfen. Der vorhandene Baumbestand ist bei einer Umgestaltung
entsprechend der städtischen Vorgaben zu schützen und zu erhalten. Die
Aufstellung von Frankfurter Bänken kann durch das Grünflächenamt erfolgen.
Evtl. erforderliche Abfallbehältnisse sind durch die FES aufzustellen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2016, OM 1021