Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen
Stellungnahme des Magistrats
Vorab ist festzustellen, dass die vom Ortsbeirat begehrten Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main beziehungsweise des hiesigen Straßenverkehrsamtes (als Untere Straßenverkehrsbehörde) fallen. Ferner dient zur Kenntnis, dass die Abschnittskontrollanlage auf der Bundesstraße 6 in Niedersachsen bereits Ende 2023 abgeschaltet wurde und ein Abbau der Anlage geplant ist. Als Grund wurde angegeben, die geforderte Verschlüsselung der Daten sei mit der vorhandenen Anlage nicht möglich und ein Update der Anlage sei nicht geplant. Weitere Anbieter:innen der erforderlichen Technologie sind nicht bekannt. Folgende Stellungnahmen der angefragten Behörden sind unterdessen eingegangen und werden folgend auszugsweise wiedergegeben: Polizeipräsidium Frankfurt am Main: "[...] Die gesetzliche Grundlage wurde zwischenzeitlich in nur wenigen Bundesländern geschaffen, unter anderem in Hessen (vgl. § 14b HSOG). In einem Symposium der DHPol [Deutsche Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup] zeichnete sich ab, dass für die Hersteller der Anlagen der deutsche Markt mit der heterogenen Gesetzeslage aktuell nicht lukrativ genug ist, um die Geräte mit einem angemessenen Preis herzustellen und zu verkaufen. [...] Zudem wären nur wenige Strecken hierfür geeignet. Deshalb sei dieses System mit all seinen Hürden, insbesondere der mangelnden Marktverfügbarkeit derzeit nicht sehr vielversprechend. [...] In dem [...] genannten Bereich fehlen bis auf einige Ausnahmen die Voraussetzungen zur Durchführung von punktuellen Geschwindigkeitsmessungen. Dies liegt zum einen an der fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzung in großen Teilen der genannten Autobahnen / Bundestraßen, als auch an baulichen Gegebenheiten (z.B. zu kurze Abstände zwischen den Anschlussstellen), die diese nicht möglich machen. Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass hiesige Verkehrsüberwachung bis maximal 24 Uhr Dienst versieht und daher eine Überwachung der von Ihnen genannten Zeit nur in Teilen möglich wäre. Des Weiteren sind stationäre Messungen mit dem Enforcementtrailer auf den Autobahnen nicht möglich, da es sich hierbei um ein mobiles Kontrollgerät handelt, das hierfür aus Sicherheitsgründen nicht genutzt / abgestellt werden kann. Allerdings ist anzumerken, dass die von Ihnen benannten Bereiche im Rahmen des täglichen Wechselschichtdienstes durch die Polizeiautobahnstation Frankfurt am Main mittels Lasermessgerät oder des ProVida-Fahrzeuges grundsätzlich kontrolliert werden. [...] Die Autobahn GmbH des Bundes: "[...] Der Antrag ist leider unklar und genaue Streckenabschnitte der BAB A5, A66 und A648 sind nicht angegeben worden. Aus diesem Grund gehen wir von folgenden Abschnitten aus: BAB A5 ab dem Nordwestkreuz Frankfurt bis Frankfurter Kreuz; BAB A66 ab der Anschlussstelle Frankfurt-Zeilsheim bis Frankfurt-Miquelallee (Autobahnende); BAB A648 ab dem Eschborner Dreieck bis Anschlussstelle Frankfurt-Katharinenkreisel (Autobahnende) Nach erfolgter Prüfung des Sachverhaltes nehmen wir wie folgt Stellung: BAB A5 - NWK FFM - FFM AK: Im o.g. Streckenabschnitt der BAB A5 befindet sich eine Streckenbeeinflussungsanlage. Stationäre Streckenverbote u.a. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht vorhanden. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung aus Lärmschutzgründen liegen [...] nicht vor. [...] BAB A66 - AS F-Zeilsheim - AS F-Miquelallee: In den Streckenabschnitten vor Anschlussstelle Frankfurt-Höchst bis Nordwestkreuz Frankfurt [sowie] vor Anschlussstelle Frankfurt-Ludwig-Landmann-Straße bis Autobahnende ist die Geschwindigkeit ohne Zeitbeschränkung bereits auf 100 km/h beschränkt. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung aus Lärmschutzgründen in den restlichen Streckenabschnitten liegen [...] nicht vor. BAB A648 - Eschborner AD - AS F-Katharinenkreisel: Im Streckenabschnitt zwischen Westkreuz Frankfurt und Autobahnende ist die Geschwindigkeit ohne Zeitbeschränkung bereits auf 100 km/h beschränkt. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung aus Lärmschutzgründen liegen im zweiten Streckenabschnitt [...] nicht vor. [...] Hessen Mobil als Straßenverkehrsbehörde für Straßen von besonderer Bedeutung in Hessen: [...] Im Stadtteil Höchst befindet sich in der Nähe der B40 keinerlei Wohnbebauung, sondern ausschließlich der Industriepark. Eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen ist daher in diesem Abschnitt der B40 nicht angezeigt. In Höhe des Stadtteils Schwanheim ist bereits ganztägig eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen auf 100 km/h angeordnet. Die Überwachung der Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung obliegt der [...] Polizei. Für den Abschnitt der B40 in Höhe des Stadtteils Sindlingen haben wir bereits eine schalltechnische Berechnung beauftragt. Sobald uns das Ergebnis vorliegt, werden wir Sie entsprechend informieren. [...]