Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59
Stellungnahme des Magistrats
Hintergrund für die Änderung der Parkordnung ist die Fachaufsichtsbeschwerde eines Anwohners, dass durch die markierten Parkstände die verbleibende Restbreite des Gehweges von 1,00 Meter für Fußgänger:innen nicht mehr den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) entspräche. Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Beschwerdeführer und einem Bediensteten der Oberen Straßenverkehrsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) wurde festgelegt, dass auf Grund des hohen Parkdrucks weiterhin an der "halbhüftigen" Parkordnung festgehalten wird. Die Parkbeschilderung mittels Verkehrszeichen (VZ) 315 StVO bleibt bestehen, da ansonsten sämtliche Stellplätze in dem benannten Bereich entfallen würden. Allerdings soll die Parkmarkierung entfernt werden. Mit der Aufsichtsbehörde wurde vereinbart, dass das Parkverhalten überprüft wird. Falls sich herausstellt, dass der Abstand von 1,20 Meter nicht eingehalten wird, können neue Markierungen erfolgen. Im Bereich der Hausnummer 59 ist gemäß der StVO auf der Fahrbahn zu parken, auch wenn gegenüber nicht geparkt werden darf (enge Fahrbahn). Wenn sich die Verkehrsteilnehmer:innen gesetzeskonform verhalten würden, wären die Radfahrer:innen hier nicht gefährdet. Zur Neuordnung des Parkraums sieht der Magistrat hier lediglich die Möglichkeit einer Aufhebung des Gehwegparkens und damit die Pflicht, auf einer Straßenseite auf der Fahrbahn zu parken. Damit würden jedoch auch aufgrund der geringen Fahrbahnbreite die Parkplätze auf einer Seite komplett entfallen. Die Sicht unter den Verkehrsteilnehmer:innen würde sich durch diese Parkordnung verbessern und würde auch zur Sicherheit für die Radfahrer:innen beitragen. Für Fußgänger:innen wäre es eine komfortable Entscheidung und würde zudem für Klarheit bei den Kraftfahrzeugführer:innen sorgen.