Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch / Johanna-Tesch-Platz endlich schützen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST
2034
Betreff: Fußgänger im
Bereich Am Erlenbruch / Johanna-Tesch-Platz endlich schützen Zu 1. und 2.: Der Magistrat hat eine Planung
erarbeitet, die vorsieht, die Kfz-Signale für den Verkehr in Richtung Osten an
die Ausfahrt Johanna-Tesch-Platz und somit dichter an den heute oft
zugestellten Fußgängerüberweg zu versetzen. Die heute signalisierte
Fußgängerfurt in der Einfahrt Johanna-Tesch-Platz wird zurückgebaut und durch
einen Zebrastreifen ersetzt. Für diese geplanten Umbaumaßnahmen fallen Kosten
in Höhe von circa 60.000 € an, die in diesem Haushaltsjahr nicht zur
Verfügung stehen. Eine Realisierung der Maßnahme ist daher erst im Jahr
2018 möglich. Zu 3.: Die angeregte Beschilderung ist kein Verkehrszeichen
(VZ) nach der Straßenverkehrs-Ordnung und kann deshalb nicht aufgestellt
werden. Haltelinien werden
nur ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten durch VZ 206 StVO (Halt! Vorfahrt
gewähren!), Lichtzeichen oder Schranken markiert. Durch die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des
Fußgängerüberwegs ist keine Verbesserung der Verkehrssituation zu
erzielen. Ein Rotlicht-Verstoß liegt nicht vor. Die Fahrzeugführenden fahren
bei Grün in den Kreuzungsbereich ein, kommen anschließend aufgrund des
Rückstaus zum Stehen und räumen den Kreuzungsbereich letztlich im
Grünlicht der zu Fuß Gehenden. Im Übrigen handelt es sich bei dem Knotenpunkt am
Johanna-Tesch-Platz nicht um eine Unfallhäufungsstelle, welche aber für die
Installation eines "Blitzers" Voraussetzung wäre. Die drei vom Ortsbeirat angeregten temporären
Maßnahmen können aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.02.2017, OM 1223
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2017, OM 2492