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Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch / Johanna-Tesch-Platz endlich schützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2034 Betreff: Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch / Johanna-Tesch-Platz endlich schützen Zu 1. und 2.: Der Magistrat hat eine Planung erarbeitet, die vorsieht, die Kfz-Signale für den Verkehr in Richtung Osten an die Ausfahrt Johanna-Tesch-Platz und somit dichter an den heute oft zugestellten Fußgängerüberweg zu versetzen. Die heute signalisierte Fußgängerfurt in der Einfahrt Johanna-Tesch-Platz wird zurückgebaut und durch einen Zebrastreifen ersetzt. Für diese geplanten Umbaumaßnahmen fallen Kosten in Höhe von circa 60.000 € an, die in diesem Haushaltsjahr nicht zur Verfügung stehen. Eine Realisierung der Maßnahme ist daher erst im Jahr 2018 möglich. Zu 3.: Die angeregte Beschilderung ist kein Verkehrszeichen (VZ) nach der Straßenverkehrs-Ordnung und kann deshalb nicht aufgestellt werden. Haltelinien werden nur ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten durch VZ 206 StVO (Halt! Vorfahrt gewähren!), Lichtzeichen oder Schranken markiert. Durch die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs ist keine Verbesserung der Verkehrssituation zu erzielen. Ein Rotlicht-Verstoß liegt nicht vor. Die Fahrzeugführenden fahren bei Grün in den Kreuzungsbereich ein, kommen anschließend aufgrund des Rückstaus zum Stehen und räumen den Kreuzungsbereich letztlich im Grünlicht der zu Fuß Gehenden. Im Übrigen handelt es sich bei dem Knotenpunkt am Johanna-Tesch-Platz nicht um eine Unfallhäufungsstelle, welche aber für die Installation eines "Blitzers" Voraussetzung wäre. Die drei vom Ortsbeirat angeregten temporären Maßnahmen können aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1223 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2492