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Errichtung von Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Voraussetzungen zur Errichtung eines Fußgängerüberweges sind in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geregelt. Demzufolge sind in einer Tempo-30-Zone Fußgängerüberwege entbehrlich. Es liegt keine Veranlassung vor, in dem genannten Bereich von der Regel abzuweichen, zumal es die Intention des Ortsbeirates ist, hier lediglich die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren. Dazu sind Fußgängerüberwege jedoch nicht vorgesehen. Die Erhöhung der Kreuzung Lindenring/Kurhessenstraße hat zum Ziel, die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs zu reduzieren. Was die vom Ortsbeirat bemängelte Qualität der Erhöhung angeht, so wird diese im kommenden Jahr im Zuge der grundhaften Sanierung der Kurhessenstraße erneuert.

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