Kurzzeitparkplätze in der westlichen Offenbacher Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST
202
Betreff: Kurzzeitparkplätze
in der westlichen Offenbacher Landstraße Zu 1.: Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ortsbeirates
könnte auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße, im Bereich der dortigen
Geschäfte zwischen Buchrainplatz und Hirschhornstraße, eine
Kurzzeitparkregelung mittels Parkscheinautomaten eingeführt werden. Die
Regelung würde die dort circa 18 vorhandenen Stellplätze umfassen. Die
Regelungszeiten müssten dann den Hauptgeschäftszeiten angepasst werden. Der Ortsbeirat 5 hatte den Antrag der Fraktion Die
Frankfurter, NR 660, in seiner Sitzung am 2. November 2018, also nach der
Sitzung des Verkehrsausschusses am 30. Oktober, in der die Einschränkung auf
einen kürzeren Straßenabschnitt formuliert wurde, einstimmig abgelehnt. Der
Magistrat sieht deshalb zunächst von der Einrichtung einer Kurzzeitparkregelung
mittels Parkscheinautomaten in dem gewünschten Straßenabschnitt ab. Zu 2.: Der Magistrat hat in den Berichten B 727 vom
29.10.1999 und B 381 vom 29.5.2000 festgelegt, dass von einer generellen
Einführung der Parkscheibenregelung zum Kurzzeitparken im Stadtgebiet abgesehen
wird. Lediglich in ländlichen Bereichen des Stadtgebietes wird die Einführung
von Parkscheiben befürwortet. Die Offenbacher Landstraße in Oberrad gehört
nicht zu den ländlichen Bereichen. Eine Parkscheibenregelung ist dort deshalb
nicht vorgesehen.
Zu 3.: Die Offenbacher Landstraße wird von der Städtischen
Verkehrspolizei im Rahmen der Streifen sowie im Rahmen personeller
Möglichkeiten überwacht. Eine "kontinuierliche Überwachung" kann nicht
gewährleistet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 02.11.2018, V
1051