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Kurzzeitparkplätze in der westlichen Offenbacher Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 202 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der westlichen Offenbacher Landstraße Zu 1.: Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ortsbeirates könnte auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße, im Bereich der dortigen Geschäfte zwischen Buchrainplatz und Hirschhornstraße, eine Kurzzeitparkregelung mittels Parkscheinautomaten eingeführt werden. Die Regelung würde die dort circa 18 vorhandenen Stellplätze umfassen. Die Regelungszeiten müssten dann den Hauptgeschäftszeiten angepasst werden. Der Ortsbeirat 5 hatte den Antrag der Fraktion Die Frankfurter, NR 660, in seiner Sitzung am 2. November 2018, also nach der Sitzung des Verkehrsausschusses am 30. Oktober, in der die Einschränkung auf einen kürzeren Straßenabschnitt formuliert wurde, einstimmig abgelehnt. Der Magistrat sieht deshalb zunächst von der Einrichtung einer Kurzzeitparkregelung mittels Parkscheinautomaten in dem gewünschten Straßenabschnitt ab. Zu 2.: Der Magistrat hat in den Berichten B 727 vom 29.10.1999 und B 381 vom 29.5.2000 festgelegt, dass von einer generellen Einführung der Parkscheibenregelung zum Kurzzeitparken im Stadtgebiet abgesehen wird. Lediglich in ländlichen Bereichen des Stadtgebietes wird die Einführung von Parkscheiben befürwortet. Die Offenbacher Landstraße in Oberrad gehört nicht zu den ländlichen Bereichen. Eine Parkscheibenregelung ist dort deshalb nicht vorgesehen. Zu 3.: Die Offenbacher Landstraße wird von der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifen sowie im Rahmen personeller Möglichkeiten überwacht. Eine "kontinuierliche Überwachung" kann nicht gewährleistet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.11.2018, V 1051