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Lärmbelästigung in der Kuhwaldsiedlung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 202 Betreff: Lärmbelästigung in der Kuhwaldsiedlung Im Jahr 2017 wurden 3 Lärmbeschwerden (von 2 Beschwerdeführern) an unterschiedlichen Sommertagen registriert, bei denen im Anschluss eine Kontrolle durch die Stadtpolizei erfolgte. In keinem der Fälle konnte noch eine Lärmbelästigung aus dem Sommergarten der Kuhwaldklause festgestellt werden. In einem Fall wurden Raucher vor der Lokaltür angetroffen, die sich jedoch ruhig verhielten. Der Betreibende wurde auf die Beschwerdelage angesprochen und dahingehend sensibilisiert. Bei weiteren Beanstandungen käme eine Schallpegelmessung in Betracht. Diese Maßnahme erscheint aber erst zur warmen Jahreszeit sinnvoll, da in den Wintermonaten in der Regel keine Nutzung des Sommergartens stattfindet. Sollte seitens der Beschwerdeführer daran Interesse bestehen, so sollten sie sich im Frühjahr mit der Stadtpolizei/Immissionsschutz in Verbindung setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2269

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