Lärmbelästigung in der Kuhwaldsiedlung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST
202
Betreff: Lärmbelästigung in
der Kuhwaldsiedlung Im Jahr 2017 wurden 3
Lärmbeschwerden (von 2 Beschwerdeführern) an unterschiedlichen Sommertagen
registriert, bei denen im Anschluss eine Kontrolle durch die Stadtpolizei
erfolgte. In keinem der Fälle konnte noch eine Lärmbelästigung aus dem
Sommergarten der Kuhwaldklause festgestellt werden. In einem Fall wurden
Raucher vor der Lokaltür angetroffen, die sich jedoch ruhig verhielten. Der
Betreibende wurde auf die Beschwerdelage angesprochen und dahingehend
sensibilisiert. Bei weiteren Beanstandungen käme eine
Schallpegelmessung in Betracht. Diese Maßnahme erscheint aber erst zur warmen
Jahreszeit sinnvoll, da in den Wintermonaten in der Regel keine Nutzung des
Sommergartens stattfindet. Sollte seitens der Beschwerdeführer daran Interesse
bestehen, so sollten sie sich im Frühjahr mit der Stadtpolizei/Immissionsschutz
in Verbindung setzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2017, OM 2269