Wiederanbringung der fehlenden Verkehrsschilder "Anlieger frei" an der Gladiolenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST
202
Betreff: Wiederanbringung
der fehlenden Verkehrsschilder "Anlieger frei" an der
Gladiolenstraße Die Verkehrszeichen wurden vor Jahren im
Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Umfeld des Wohngebiets aufgestellt, um
unerwünschten Baustellenverkehr im Wohngebiet zu unterbinden. Die derzeitige
Fahrbeziehung Gladiolenstraße - Dahlienstraße erfordert keine Beschränkung des
Fahrverkehrs, da diese Verkehrsbeziehung für den Durchgangsverkehr nicht
attraktiv ist. Darüber
hinaus würde sich die Überwachung der geforderten Beschilderung als sehr
schwierig gestalten, da laut ständiger Rechtsprechung beispielsweise die
Aussage eines Verkehrsteilnehmers ein Haus besichtigen zu wollen ausreicht, um
in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich legal einzufahren. Die
rechtswidrige Durchfahrt muss also im Einzelfall belegt werden. Hierzu müssen
alle in diesen Bereich einfahrenden Fahrzeuge registriert werden, um bei deren
Verlassen die Ordnungswidrigkeit beweisen zu können. Außerdem müssen die
Personalien des Fahrers aufgenommen werden, da es in der Bundesrepublik
Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten keine Haftung des Fahrzeughalters
gibt. Somit steht der
personelle Aufwand in keinem Verhältnis zum erwarteten Erfolg. Dieser wäre auch
nicht zuletzt aufgrund des vergleichsweise niedrigen Verwarngeldbetrages in
Höhe von 15 € nicht nachhaltig. Aus den genannten Gründen ist nicht vorgesehen,
die Verkehrszeichen 250 Sraßenverkehrs-Ordnung mit Zusatz "Anlieger frei"
an den Zufahrten Gladiolenstraße und Dahlienstraße wieder anzubringen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2012, OM 1799