Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wiederanbringung der fehlenden Verkehrsschilder "Anlieger frei" an der Gladiolenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 202 Betreff: Wiederanbringung der fehlenden Verkehrsschilder "Anlieger frei" an der Gladiolenstraße Die Verkehrszeichen wurden vor Jahren im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Umfeld des Wohngebiets aufgestellt, um unerwünschten Baustellenverkehr im Wohngebiet zu unterbinden. Die derzeitige Fahrbeziehung Gladiolenstraße - Dahlienstraße erfordert keine Beschränkung des Fahrverkehrs, da diese Verkehrsbeziehung für den Durchgangsverkehr nicht attraktiv ist. Darüber hinaus würde sich die Überwachung der geforderten Beschilderung als sehr schwierig gestalten, da laut ständiger Rechtsprechung beispielsweise die Aussage eines Verkehrsteilnehmers ein Haus besichtigen zu wollen ausreicht, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich legal einzufahren. Die rechtswidrige Durchfahrt muss also im Einzelfall belegt werden. Hierzu müssen alle in diesen Bereich einfahrenden Fahrzeuge registriert werden, um bei deren Verlassen die Ordnungswidrigkeit beweisen zu können. Außerdem müssen die Personalien des Fahrers aufgenommen werden, da es in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten keine Haftung des Fahrzeughalters gibt. Somit steht der personelle Aufwand in keinem Verhältnis zum erwarteten Erfolg. Dieser wäre auch nicht zuletzt aufgrund des vergleichsweise niedrigen Verwarngeldbetrages in Höhe von 15 € nicht nachhaltig. Aus den genannten Gründen ist nicht vorgesehen, die Verkehrszeichen 250 Sraßenverkehrs-Ordnung mit Zusatz "Anlieger frei" an den Zufahrten Gladiolenstraße und Dahlienstraße wieder anzubringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1799

Verknüpfte Vorlagen