Rotlichtverstöße in der Schweizer Straße
Stellungnahme des Magistrats
Als präventive Maßnahmen kommen neben Standkontrollen durch die Landespolizei, welche nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt werden können, auch stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollanlagen in Frage. Stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollen tragen zur Verkehrssicherheit bei. Da die Installation einer Kontrollanlage jedoch sehr kostenintensiv ist, bedarf es im Vorfeld einer genauen Standortanalyse. Die finanziellen Mittel sind nicht ausreichend, um die Errichtung einer Messanlage an allen Standorten zu ermöglichen, an denen diese als förderlich erachtet werden. Dementsprechend muss eine Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten erfolgen. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Eine Auswertung der 3 Jahreskarte ergab, dass sich an den Kreuzungen der Schweizer Straße/Metzlerstraße, -/Gartenstraße, -/Textorstraße und -Hedderichstraße insgesamt vier lichtzeichenbedingte Unfälle ereignet haben. Da an den Kreuzungen kein Unfallschwerpunkt vorliegt, wird von der Errichtung stationärer Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen abgesehen. Bei der Örtlichkeit Schweizer Straße/ Schweizer Platz handelt es sich aufgrund von Unfällen zwischen der dort fahrenden Straßenbahn und Kfz zwar um eine aktuelle Unfallhäufungsstelle, jedoch ist die Errichtung einer Rotlichtüberwachungsanlage nicht geeignet, diese Unfälle zu vermeiden. Die Signalzeiten bzw. Schutzzeiten für Querende werden entsprechend der Richtlinien für Lichtsignalanlagen ermittelt und sorgen für eine gefahrfreie Abwicklung des Verkehrs. Rotlichtverstöße können auch nicht durch signaltechnische Mittel unterbunden werden.